Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die WEIN-MOMENT GmbH ist bemüht, ihre Website wein-moment.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Online-Auftritt unter der Domain https://www.wein-moment.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen vereinbart. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Zugang für alle Menschen weiter zu verbessern und verbleibende Hürden abzubauen.

Aktuell bekannte Einschränkungen:

  • Alternativtexte für Bilder: Bei einigen Produkt- und Teaserbildern fehlen unter Umständen noch vollständige oder eindeutige Alternativtexte (Alt-Tags) für Screenreader.
  • PDF-Dokumente: Einzelne zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. ältere Informationsmaterialien oder Dokumente) sind gegebenenfalls noch nicht vollständig barrierefrei optimiert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02. Juli 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Barrierefreiheit basiert auf einer von der WEIN-MOMENT GmbH durchgeführten Selbstbewertung.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und bestehende Barrieren zu korrigieren.

Kontaktieren Sie uns gerne über einen der folgenden Wege:


Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb der gesetzlichen Fristen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle des Landes wenden. Diese unterstützt dabei, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Zuständige Stelle für Baden-Württemberg: